Hygieneauflagen nach CoronaVO des Landes NRW:
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Bei Symptomen einer Atemwegsinfektion verschieben Sie bitte sofort unseren Termin oder wir vereinbaren alternativ eine Beratung per Telefon/Skype.
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Bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion muss ich unseren Termin vor Ort direkt abbrechen. Ausnahmen sind aktuell
nur bei medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen möglich.
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Auf nicht-kontaktfreie Begrüßung (Händeschütteln) verzichten wir selbstverständlich.
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Die Handhygiene durch regelmäßiges Waschen und Desinfizieren muss beachtet
werden.
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Der Sicherheitsabstand von mindestens 1.5 Meter muss eingehalten werden, ob in Gebäuden oder im Freien.
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Kann der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, müssen in geschlossenen Räumen alle Beteiligten einen einfachen Nasen-Mund-Schutz tragen.
Alternativ
gewährt eine von mir getragene FFP2-Maske (oder vergleichbar) Ihre und meine Sicherheit, die durch
eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild ergänzt werden kann.
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In geschlossenen Räumen ist auf eine ausreichende Belüftung für die Zeit der Beratung zu achten.
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Zur Nachverfolgung einer Corona-Erkrankung muss ich Kundenkontakdaten im Falle einer Erkrankung weitergeben.
Sie haben Fragen zu diesen Bestimmungen? Melden Sie sich einfach bei mir.